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Am Puls der Zeit: Digitalisierung des Gesundheitswesens

von Redaktion
Tablet mit stilisierter Weltkugel Gesundheits-Symbolen und Stethoskop.
Die Public Cloud bildet die Grundlage für eine umfassende Digitalisierung des Gesundheitswesens

In diesem Artikel lesen Sie,

  • warum das deutsche Gesundheitssystem auf digitale Innovationen setzen sollte,
  • welche Förderungen und Hindernisse es für die Digitalisierung der Branche und den Einsatz neuer Technologien gibt,
  • und warum die Open Telekom Cloud der passende Partner für deutsche Gesundheitseinrichtungen ist.


Elektronische Patientenakte, E-Rezepte, ein nationales Gesundheits- und ein personalisiertes Patientenportal – Dänemark ist E-Health-Vorzeigeland. Laut Digital-Health-Index der Bertelsmann Stiftung belegt das Königreich Rang drei hinter Estland und Kanada. Unter anderem, weil die Dänen dem Staat und ihrem Gesundheitswesen in hohem Maße vertrauen und eine positive Einstellung zu digitalen Diensten haben. Hinzu kommt: Die Skandinavier haben bereits 1999 ihre erste nationale E-Health-Strategie verabschiedet. Die staatlich finanzierte Digital-Health-Agentur MedCom, die zwischen Staat, Regionen und Kommunen agiert, gibt es sogar schon seit 1994. 

In Deutschland hingegen schreitet die Digitalisierung des Gesundheitswesens langsamer voran. Die Bundesrepublik liegt laut Index auf Rang 16 im Ländervergleich. Einer der Gründe: Es fehlt eine nationale Gesamtstrategie. So ist etwa das deutsche Krankenhausrecht Ländersache, Vorgehen und Fortschritte bei der Digitalisierung der Einrichtungen sind entsprechend heterogen. Eine wichtige Grundlage für den Einsatz digitaler Gesundheitsservices hat nun im Frühsommer Bayern geschaffen und sein Krankenhausrecht angepasst. So hat der Freistaat das IT-Outsourcing für seine Kliniken liberalisiert und den Einrichtungen den Weg in die Public Cloud geebnet. Das bietet zahlreiche neue Möglichkeiten für die Krankenhäuser und ihre Betreiber. Denn in Zukunft dürfen sie auch Patientendaten, die nicht allein der Verwaltung dienen, durch externe Dienstleister speichern und verarbeiten lassen. In der Vergangenheit war dies nur im klinikeigenen Rechenzentrum oder bei anderen Krankenhäusern zulässig. Entsprechend mussten die Einrichtungen eine interne IT-Infrastruktur betreiben – verbunden mit hohen Kosten und Personalaufwand. 

Eine weitere Schwierigkeit für die Krankenhäuser: Mehr und mehr Anbieter stellen moderne Anwendungen oder Software-Updates für bestehende Lösungen inzwischen ausschließlich als Public-Cloud-Angebote bereit. Diese konnten die Kliniken häufig gar nicht oder nur noch in veralteten Versionen nutzen. „Das ist fatal für das Gesundheitssystem. Viele Lösungen im Klinikbetrieb oder in Einrichtungen für die ambulante Versorgung sind inzwischen in die Jahre gekommen. Die Branche ist dringend auf digitale Innovationen angewiesen und muss die gesamte Basis mit einer modernen, effizienten Infrastruktur erneuern“, sagt Arndt Bleckmann, Customer Success Manager für die Gesundheitsbranche bei der Open Telekom Cloud. Etwa um Ärzte, Ärztinnen und Pflegepersonal entlasten und effizienter einsetzen zu können, Kosten zu senken, Prozesse zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reduzieren. „Cloud-Dienste bieten eine sichere, zukunftsfähige Grundlage für moderne E-Health-Lösungen, die all dies leisten.“

Komplexe Gesetzeslage

Damit das deutsche Gesundheitswesen künftig zunehmend von solchen Services profitiert, will der Bund mit dem Krankenhauszukunftsfond und einem Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro die umfassende Digitalisierung und Vernetzung des deutschen Gesundheitssektors vorantreiben. Eine wesentliche Voraussetzung, damit ein Digitalisierungsvorhaben gefördert werden kann: seine Datenschutzkonformität.

In Bayern regeln künftig die angepassten gesetzlichen Bestimmungen, wie der Datenschutz für Cloud-Projekte auszusehen hat. Sie müssen der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union entsprechen und Einrichtungen aus dem Health-Bereich müssen mit dem Cloud-Provider einen Auftragsverarbeitungsvertrag sowie ein gemeinsames Sicherheitskonzept aufsetzen. In anderen Bundesländern müssen Träger von Krankenhäusern jedoch sowohl Bundes- als auch Landesgesetze beachten, ebenso Berufsverordnungen für medizinisches Personal, Bestimmungen des Straf- und des Sozialgesetzbuches oder Vorgaben des BSI für Kritische Infrastrukturen.

Entlastung durch digitales Entlassmanagement

„Hohe Anforderungen an Datenschutz, Sicherheit und Compliance müssen die deutschen Krankenhäuser und Praxen aber nicht von ihren Digitalisierungsvorhaben abhalten", sagt Arndt Bleckmann. "Es gibt Lösungen, die den gewünschten Standards entsprechen.“ Beispielsweise Plattformen für das digitale Entlassmanagement.

Es verbindet Einrichtungen für die stationäre Versorgung mit anderen relevanten Dienstleistungen und Services des Gesundheitswesens und sorgt für reibungslose, effiziente Abläufe – von der Überleitung in eine passende Pflegeeinrichtung bis zum Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung. Damit verbessern die Lösungen Prozesse ebenso wie die Patientenversorgung. Und erfüllen gleichzeitig die Anforderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes. Denn das sieht einerseits Förderungen für Gesundheitseinrichtungen vor, verpflichtet sie aber andererseits auch, digitale Services bereitzustellen.

Kernmarkt Deutschland: Die Open Telekom Cloud als optimale Basis fürs Gesundheitswesen

„Setzen die Anbieter solcher Lösungen auf unsere DSGVO-konforme Infrastruktur aus der Open Telekom Cloud, sind sie sowie ihre Nutzerinnen und Nutzer auf der sicheren Seite“, sagt Arndt Bleckmann. „Unsere Rechenzentren in Deutschland und den Niederlanden entsprechen höchsten Sicherheitsstandards.“ Ein weiterer Vorteil: „Deutschland ist unser Kernmarkt. Wir sind vielfach von deutschen Behörden und Instituten zertifiziert. Damit erfüllen wir bereits einen Großteil der Anforderungen und können zeitnah auf sich ändernde Gesetzeslagen im Gesundheitssystem reagieren.“

Darunter die Vorgaben des BSI für die Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die für viele Kliniken relevant sind. „Außerdem sind wir auf das Berufs- sowie auf das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I verpflichtet. Das ist wichtig für die Branche, da Gesundheitsdaten zu den Sozialdaten zählen.“ Berücksichtigen sollten all dies nicht nur Einrichtungen, die künftig den Wechsel in die Cloud planen. „Auch wer bisher nicht-personenbezogene Daten in Drittstaaten speichert und verarbeitet, muss seine Cloud-Strategie in der Regel überdenken, wenn er den Funktionsumfang erweitern will.“ 

Denn sobald es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht, scheiden Anbieter aus Drittländern aus. Die Kunden benötigen DSGVO-konforme europäische Alternativen. „Dann eröffnet die Digitalisierung dem Gesundheitswesen enorme Potenziale, allein Big-Data-Analysen und medizinische Diagnostik mithilfe Künstlicher Intelligenz können die Forschung und die medizinische Versorgung weltweit verändern“, sagt Bleckmann. Dank ihrer Flexibilität und Skalierbarkeit können öffentliche Cloud-Ressourcen dem wachsenden Bedarf an IT-Kapazitäten für solche Verfahren jederzeit begegnen – dank des Pay-as-you-go-Modells passen sich dabei die Kosten stets an den tatsächlichen Verbrauch an. 


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