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Digitaler Anschluss für die deutsche Verwaltung

von Redaktion
Mehrere Personen stehen in einer Warteschlange.
Raus aus der Warteschlange: Vollständig digitalisierte Prozesse sollen den Austausch mit Ämtern und Behörden erleichtern

In diesem Artikel lesen Sie,

  • worum es beim Onlinezugangsgesetz geht,
  • wie Digitalisierung und Modernisierung in der deutschen Verwaltung umgesetzt werden
  • und warum Public Clouds wie die Open Telekom Cloud dabei helfen können.

Deutschland muss digitaler werden. Zumindest was die öffentliche Verwaltung anbelangt. Denn im europäischen Vergleich liegt die Bundesrepublik gerade einmal im Mittelfeld: Im "Digital Economy and Society Index 2020" landet Deutschland beim E-Government EU-weit auf Platz 12. Um diesen Rückstand aufzuholen, trat bereits 2017 das sogenannte Onlinezugangsgesetz (OZG) in Kraft. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen alle Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen bis spätestens Ende 2022 auch digital bereitzustellen – vom Antrag für den neuen Reisepass bis zum Formular für eine Gewerbeanmeldung. Außerdem besagt das Gesetz, dass die bisher voneinander unabhängigen Portale von Ländern und Kommunen zu einem einheitlichen Portalverbund zusammengeschlossen werden müssen. „Die Verfügbarkeit von Onlineservices der Verwaltung ist in Deutschland aktuell sehr heterogen und für Bürger und Unternehmen noch sehr intransparent“, sagt Jürgen Breithaupt, Squad Head Digitale Verwaltung/OZG bei der Deutschen Telekom Business Solutions. Auch damit soll Ende 2022 Schluss sein.

Allerdings: Die 575 Verwaltungsleistungen, die der sogenannte LeiKa-Katalog (Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung) für Deutschland festhält, schlicht online zugänglich zu machen, reicht für die digitale Aufholjagd nicht aus. „Dem Gesetz wäre zwar bereits entsprochen, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Verwaltungsleistungen im Netz finden und digital ausfüllen könnten“, sagt Breithaupt. Doch für die nachhaltige Transformation in der Verwaltung sind vollständig digitalisierte Prozesse gefragt. Heißt: „Dass die elektronisch gewonnenen Daten in den zuständigen Verwaltungsbereichen auch elektronisch eingehen und weiterverarbeitet werden.“

Prozesse vollständig digitalisieren

Eine große Herausforderung in mehrfacher Hinsicht. Denn es gilt nicht nur, die zahlreichen bestehenden Systeme zu integrieren. „Bei fast allen Verwaltungsdienstleistungen werden personenbezogene Daten verarbeitet“, sagt Breithaupt. „Der Zugriff muss also sicher sein, sämtliche Vorgänge müssen der DSGVO entsprechen. Außerdem müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer eindeutig authentifizieren können.“

Für die vollständig digitalen Prozesse sollen gemäß dem im Frühjahr 2021 vom Bundesrat verabschiedeten Registermodernisierungsgesetz außerdem die verschiedenen staatlichen Register wie das Melde- oder das Personenstandsregister mit den OZG-Prozessen verknüpft werden. „Dadurch werden Bürgerinnen und Bürger in Zukunft nicht mehr bei jedem Kontakt mit der Verwaltung aufs Neue dieselben Daten und Dokumente zusammensuchen müssen. Über die Steueridentifikationsnummer werden bereits in einem Register vorliegende digitale Daten mit anderen verknüpft. So liegen die Informationen für weitere Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger automatisch vor beziehungsweise können innerhalb eines OZG-Antragsprozesses direkt verwendet werden“, sagt Breithaupt.

Mit etablierten Partnern arbeiten

Doch um die Digitalisierungsvorhaben der Verwaltung fristgerecht umzusetzen, ist das Zusammenspiel der Verwaltung mit ihren IT-Dienstleistern, der Wissenschaft und Forschung sowie der IT-Wirtschaft notwendig. „Der finanzielle Schub durch das Konjunkturpaket bildet die notwendige Grundvoraussetzung, erfolgreich wird die Digitalisierung der deutschen Verwaltungslandschaft aber erst durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit “, erklärt Breithaupt. Denn der Zeitplan ist straff. So sollen OZG und der Portalverbund bis Ende 2022 umgesetzt sein. Hinzu kommt, dass mit der Single-Digital-Gateway-Verordnung bis Ende 2023 alle Online-Verwaltungsleistungen zusätzlich auch auf EU-Ebene zugänglich sein sollen. Im nächsten Schritt erfolgt die Registermodernisierung bis 2025.

Keine Migration in die Public Cloud?

“Für die Umsetzung und den sicheren, skalierbaren Betrieb der OZG-Prozesse sind bisher weitestgehend die Rechenzentren von Bund, Ländern und Kommunen zuständig“, sagt Matthias Greska, Sales Manager Open Telekom Cloud bei T-Systems. Doch sind künftig sowohl IT-Ressourcen gefragt, die kurzfristig und flexibel bereitgestellt werden können, als auch ein langfristiger, wirtschaftlicher Betrieb der Lösungen. „Diese Anforderungen erfüllt eine Kombination eigener IT-Ressourcen mit flexibel zu- und abbuchbaren Kapazitäten am besten“, sagt Greska. Denn auch im Verwaltungsalltag müssen neben den Ressourcen für den Routinebetrieb immer wieder kurzfristig umfangreiche Kapazitäten für Entwicklungsumgebungen oder Testsysteme vorhanden sein. Zudem müssen die Verwaltungssysteme flexibel auf unvorhersehbare Ereignisse reagieren können.

„Für diese Anforderungen bieten sich Public Clouds wie die Open Telekom Cloud als sichere, BSI-konforme Lösung an. Sie stellt vollumfängliche Services vom proof of concept bis zum hochverfügbaren, ausfallsicheren Betrieb rund um die Uhr bereit“, erklärt Greska. Datenspeicherung und -verarbeitung erfolgen in der Open Telekom Cloud ausschließlich in der EU. T-Systems als Betreiber unterliegt zudem, anders als amerikanische Hyperscaler, nicht dem US-Cloud-Act. Da das Angebot auf Open-Source-Technologie (OpenStack) basiert, besteht keine Gefahr eines Vendor Lock-ins. Das ist wichtig, denn alle Dienstleistungen für die öffentliche Hand müssen in Deutschland nach ein paar Jahren neu ausgeschrieben werden. „Entsprechend dürfen die IT-Dienstleister sich nicht an die Technologie eines einzelnen Anbieters binden“, so Greska. Hinzu kommt: „Wir sind ein großer, stabiler Partner mit einer flächendeckenden Infrastruktur, mit viel Erfahrung und Referenzen in der öffentlichen Verwaltung. Zudem hält der Bund mit 30 Prozent einen nennenswerten Anteil an unserem Konzern“, ergänzt Greska.

Digitale Infrastruktur Deutschlands wird hybrid

Durch das Zusammenspiel der verwaltungseigenen Rechenzentren mit Ressourcen aus der Public Cloud entsteht eine hybride Infrastruktur, wie sie sich erst gerade während der Corona-Krise bewährt hat. Beispielsweise als kurzfristig der Bedarf an Plattformen für die Corona-Soforthilfen oder für Schulen und Bildungseinrichtungen aufkam. „Mit einer flexiblen, hybriden Infrastruktur ist die IT von Bund, Ländern und Kommunen für ähnlich unvorhergesehene Ereignisse gewappnet, etwa im Zuge einer Naturkatastrophe, wenn viele Bürgerinnen und Bürger gleichzeitig auf IT-Ressourcen wie zum Beispiel Informationsportale zugreifen müssen. Hier bildet unser Cloud-Angebot einen wichtigen Infrastruktur-Baustein“, so Greska.


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