In diesem Artikel lesen Sie,
- worum es beim Onlinezugangsgesetz geht,
- wie Digitalisierung und Modernisierung in der deutschen Verwaltung umgesetzt werden
- und warum Public Clouds wie die Open Telekom Cloud dabei helfen können.
Deutschland muss digitaler werden. Zumindest was die öffentliche Verwaltung anbelangt. Denn im europäischen Vergleich liegt die Bundesrepublik gerade einmal im Mittelfeld: Im "Digital Economy and Society Index 2020" landet Deutschland beim E-Government EU-weit auf Platz 12. Um diesen Rückstand aufzuholen, trat bereits 2017 das sogenannte Onlinezugangsgesetz (OZG) in Kraft. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen alle Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen bis spätestens Ende 2022 auch digital bereitzustellen – vom Antrag für den neuen Reisepass bis zum Formular für eine Gewerbeanmeldung. Außerdem besagt das Gesetz, dass die bisher voneinander unabhängigen Portale von Ländern und Kommunen zu einem einheitlichen Portalverbund zusammengeschlossen werden müssen. „Die Verfügbarkeit von Onlineservices der Verwaltung ist in Deutschland aktuell sehr heterogen und für Bürger und Unternehmen noch sehr intransparent“, sagt Jürgen Breithaupt, Squad Head Digitale Verwaltung/OZG bei der Deutschen Telekom Business Solutions. Auch damit soll Ende 2022 Schluss sein.
Allerdings: Die 575 Verwaltungsleistungen, die der sogenannte LeiKa-Katalog (Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung) für Deutschland festhält, schlicht online zugänglich zu machen, reicht für die digitale Aufholjagd nicht aus. „Dem Gesetz wäre zwar bereits entsprochen, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Verwaltungsleistungen im Netz finden und digital ausfüllen könnten“, sagt Breithaupt. Doch für die nachhaltige Transformation in der Verwaltung sind vollständig digitalisierte Prozesse gefragt. Heißt: „Dass die elektronisch gewonnenen Daten in den zuständigen Verwaltungsbereichen auch elektronisch eingehen und weiterverarbeitet werden.“